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Feuerwerk / Pyrotechnik

Schön und gefährlich

In der Schweiz werden jährlich durchschnittlich ca. 3'000 Tonnen Sprengmittel und 1'700 Tonnen pyrotechnische Gegenstände oder Feuerwerkskörper verbraucht. Der Grossteil der Feuerwerkskörper (rund 90 Prozent) wird importiert.

Die Einfuhr und die Herstellung in der Schweiz unterliegen einer strengen Kontrolle auf Bundesebene. Zuständig für die Zulassung ist die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP) im Bundesamt für Polizei (fedpol).

Die Kompetenzen für den Handel und den Erwerb von Feuerwerk und Sprengmitteln liegen bei den Kantonen.

Was ist generell zu beachten

Wer pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik.

Ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen:
Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken im Reisenden- und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto. Der Postversand von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt.

Verbotenes Feuerwerk:
Pyrotechnische Gegenstände, die nicht als handhabungssicher im Sinne von Art. 25 SprstV gelten, werden ihrer Gefährlichkeit wegen zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen. Es handelt sich dabei um folgende Produkte:
  • Am Boden knallendes Feuerwerk (vgl. Abbildung unten); das heisst alle Knallkörper, welche nicht vor deren Explosion durch eine Antrieb- oder Ausstossladung über eine definierte Strecke vertikal wegbefördert werden.
  • "Lady-Crackers", die länger als 22 mm (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 mm (1/8 Zoll) aufweisen.
  • "Knallteufel" mit einem Satzgewicht über 2,5 mg.

Tipp der Polizei für die EURO 2008

Vermeiden Sie Probleme, indem Sie folgende Tipps befolgen:
  • Lassen Sie Ihr Feuerwerk, ganz sicher aber Notfackeln und Nebelpetarden, zuhause.
  • Das Abfeuern von Feuerwerk im Stadion ist verboten, gefährdet Sie und andere Zuschauer und Sie riskieren zudem ein Stadionverbot.
News

Hier finden Sie alle Meldungen zum Thema Sicherheit an der EURO 2008 »»

UEFA-News
Vorschriften zum Import

Informationen des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zum Import von Pyrotechnik in die Schweiz »»